Gesetzesreform in Griechenland nach Urteil des Gerichtshofes
In Griechenland verweigerte ein Mann aus religiöser Überzeugung den Wehrdienst, er war Zeuge Jehovas. Dafür wurde er vom ständigen Militärgericht von Athen verurteilt und verbüßte Freiheitsstrafe von vier Jahren im Gefängnis. Er wurde nach zwei Jahren und einem Tag auf Bewährung freigelassen.
Nach seiner Freilassung verweigerte ihm die zuständige Behörde eine Zulassung zum Steuerberater. Grund dafür war seine Verurteilung wegen einer schweren Straftat. Daraufhin zog er vor den Gerichtshof und berief sich unter anderem auf sein Recht auf Religionsfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz. Der Gerichtshof entschied, dass die Verweigerung der Zulassung aufgrund einer schweren Straftat unangemessen und unbegründet war. Da der Mann den Wehrdienst aus religiöser Überzeugung verweigert und die Haftstrafe verbüßt hatte, stellte die abgewiesene Zulassung sogar eine Diskriminierung dar.
Als Folge dieses Urteils des Gerichtshofes wurde das Gesetz in Griechenland geändert. Wehrdienstverweigerer bekamen das Recht, Straftaten aus ihren Strafakten entfernen zu lassen, die im Zusammenhang mit der Verweigerung des Wehrdienstes in Verbindung standen.
Ein weiterer Schritt war 2001 die Änderung der Verfassung, sodass Wehrdienstverweigerer das Recht dazu bekamen, diesen in Form eines Zivildienstes zu leisten.
Das Gerichtsurteil dazu können Sie hier einsehen: